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Kreative Kommunikationsleistungen zu erbringen wird immer komplizierter. Das liegt vor allem an der immer dichter werdenen Informationsflut, der sich der Konsument gegenübersieht. Eine Herausforderung für all jene, die sich dem Thema Kommunikation, Design und Marketing verschrieben haben. Die enorme Vielfalt an Möglichkeiten, ein Unternehmen, ein Produkt oder eine Dienstleistung darzustellen, erfordert substanzielle Arbeit von Spezialisten.

Die Tiroler Grafik entstand aus der Idee heraus, sämtliche notwendigen Fachbereiche bestmöglich zu besetzen. In diesem Verbund von Spezialisten ist ein professionelles Leistungsspektrum am effizientesten realisierbar.


Tiroler Grafik
– Fullservice rund um Marke, Design, Web- und Visualmedia.

1. Geltung
Allen unseren Lieferungen, Leistungen, Vereinbarungen, Angeboten und Aufträgen liegen ausschließlich unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, welche unser Vertragspartner hiermit unwiderruflich anerkennt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie in einem solchen Fall nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen, und Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, auch wenn wir derartigen abweichenden Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprechen. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen unseres Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

2. Anfragen, Vertragsabschluss

Sämtliche Aufträge an und von uns haben schriftlich zu erfolgen. Nur schriftlich auf unseren Auftragsformularen erteilte und mit firmenmäßiger Fertigung versehene Bestellungen sind für uns verbindlich. Bei telefonischen (telegraphischen, computerunterstützten) Bestellungen übernehmen wir für Übermittlungsfehler bzw. Missverständnisse im Zuge der Auftragserteilung keinerlei Haftung.
Sämtliche Angebote unsererseits verstehen sich freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wird ein Auftrag an uns erteilt, so bleibt der Auftraggeber an seine Auftragserteilung zumindest für die Dauer von 3 Wochen gebunden. Im Falle unserer Auftragsablehnung ist jegliche Haftung unsererseits für Kosten und Schadenersatz - aus welchem Titel immer - ausgeschlossen. An Abbildungen, Plänen, Skizzen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns ebenso wie an Katalogen, Prospekten, Abbildungen oder dergleichen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Die genannten Unterlagen sind auf unser Verlangen hin unverzüglich zurück zu senden und darf eine Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Vorführung nicht ohne unsere Zustimmung erfolgen.

3. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge unsererseits werden nach bestem Wissen erstellt, doch wird für die Richtigkeit derselben keine Gewähr übernommen.

4. Zusatzaufträge, Auftragsänderungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Zusatzaufträge oder Auftragsänderungen zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

5. Vertragsauflösung – Storno – Rücktritt

In folgenden Fällen sind wir zum fristlosen Vertragsrücktritt berechtigt:
a) Bei berechtigten Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners (z.B. Exekutions- und berechtigte Klagsführung, Nichteinlösung eines handelsrechtlichen Wertpapiers, etc.);
b) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, sei es auch aus früheren Lieferungen bzw. Leistungen;
c) Wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren zur Schuldenregulierung angestrebt oder eröffnet wird;
Treten wir vom Vertrag zurück, weil der Vertragspartner seine Verpflichtungen trotz Mahnung nicht erfüllte, oder willigen wir in eine Stornierung oder einen Rücktritt vom Auftrag durch den Vertragspartner ein, so ist der Vertragspartner verpflichtet, je nach Zeitpunkt dieses Rücktrittes zumindest nachstehende, als eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende, Pönale zu bezahlen:
a) Rücktritt während der Produktion der Entwurfsskizzen, 30% der Auftragssumme;
b) Rücktritt nach Fertigstellung der ersten Entwurfsskizzen, 50% der Auftragssumme;
c) Rücktritt ab Reinzeichnung der Entwurfsskizzen und Umsetzung bzw. Bearbeitung der druckreifen Daten 90% der Auftragssumme;
Geltendmachung eines größeren, tatsächlich entstandenen Schadens bleibt darüber hinaus vorbehalten.

6. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Allfällige gewährte Nachlässe bzw. Rabatte unsererseits bestehen nur für den Fall fristgerechter Bezahlung durch den Auftraggeber. Im Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers sind diese Nachlässe hinfällig und ist der in einem solchen Fall nachträglich in Rechnung gestellte (Nachlass-) Betrag umgehend zur Zahlung fällig.

7. Lieferung – Lieferfristen – Versand
Zugesagte Ausführungs- und Lieferfristen sind unverbindlich. Aus der Nichteinhaltung von in Aussicht gestellten Lieferfristen können vom Vertragspartner – insbesondere im Fall leichter Fahrlässigkeit - keine wie immer gearteten Ansprüche abgeleitet werden. Teillieferungen unsererseits sind zulässig. Sie berechtigen den Vertragspartner jedoch nicht, die Zahlung des Kaufpreises für den gelieferten Teil zurückzuhalten, bis der Rest des Auftrages ausgeliefert ist.
 
8. Honorar, Zahlungsbedingungen
Ohne ausdrücklich andere Vereinbarung haben wir für die Erbringung unserer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den jeweils geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband für Werbung und Marktkommunikation und Design Austria herausgegebenen Honorar-Richtlinien.
Das Gesamthonorar setzt sich gemäß den Honorar-Richtlinien der Werbegraphik-Designer im Regelfall aus folgenden Leistungen zusammen:

  • Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles, Präsentation von Entwurfsarbeiten, etc.)
  • Entwurfsausarbeitung (Layout, Muster, Kalkulation, etc.)
  • Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)
  • Nebenleistungen (Modell, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen, Produktionsüberwachung, etc.)
  • Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit, Leistungen außerhalb Österreichs)
  • Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten, etc.)
  • Fremdleistungen

Rechnungen unsererseits bzw. Rechnungen an uns sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto bzw. innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto zur Zahlung fällig. Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug unseres Vertragspartners gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart; dies unabhängig von weitergehenden Ansprüchen unsererseits. Die Bezahlung mit Wechsel oder Scheck bedarf der gesonderten Vereinbarung, wobei im Falle der Annahme von Wechseln und Schecks diese ausschließlich zahlungshalber entgegengenommen werden. Bestehen Verbindlichkeiten des Auftraggebers aus früheren Leistungen unsererseits, so werden diese in der Reihenfolge ihrer Entstehung getilgt. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen fälligen Forderungen unsererseits beglichen werden. Erbringt unser Vertragspartner im Falle von vereinbarten Teilzahlungen auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Skontofrist, so verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder noch später zu erbringenden Zahlungen. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder erheblichen Zahlungszielüberschreitungen für vorangegangene Lieferungen und Leistungen unsererseits sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen bis zur Zahlung oder Beibringung ausreichender Sicherheiten zu verweigern. Dem Vertragspartner seinerseits steht ein Recht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung mit Ansprüchen (welcher Art auch immer) nicht zu. Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung unsererseits nicht abgetreten werden.

9. Mahn- und Inkassospesen
Unser Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,00, sowie für die Evidenzhaltung einen Betrag von EUR 3,50 pro Monat zu bezahlen. Darüber hinaus ist jedoch auch jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

10. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte
An den von uns gelieferten oder hergestellten Produkten behalten wir uns das Eigentum bis zur gänzlichen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen vor. Dies gilt insbesondere auch in dem Fall, wenn einzelne oder sämtliche Beträge in eine Sammelrechnung aufgenommen werden und vom Vertragspartner in der Folge Teilzahlungen geleistet werden. Befindet sich der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt.
Unser gesetzliches Urheberrecht an unseren Arbeiten ist unverzichtbar.Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass unsere Leistungen nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden. Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden.
Der Auftraggeber ist nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original, noch bei der Reproduktion ohne unsere Genehmigung geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.
Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich vereinbart, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.

11. Haftung und Gewährleistung
Allfällige Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen schriftlich zu rügen. Spätere Reklamationen werden von uns nicht anerkannt. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Gewährleistungsansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund solcher Mängel, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Für allfällige (Mangel-)Folgeschäden oder (Mangel-) Folgekosten des Vertragspartners bzw. sonstige Schadenersatzansprüche (welcher Art auch immer) wegen leichter Fahrlässigkeit unsererseits ist unsere Haftung ausgeschlossen. Das Vorliegen von Mängeln berechtigt unseren Vertragspartner nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen an uns ist ausschließlich A-6020 Innsbruck. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen uns und dem Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten sowohl für inländische, als auch für ausländische Vertragspartner, das für A-6020 Innsbruck sachlich und örtlich zuständige, österreichische Gericht.
Darüber hinaus gelangt für sämtliche, dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft ergebenden, Streitigkeiten ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

15. Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden.



Innsbruck, am 29. 03. 2016